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Sicherung und Sicherungspläne: Warum sollten Gefahrgutbeauftragte sich intensiv mit diesem „abstrakten“ Thema befassen?

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  • Im Beitrag werden folgenschwere Bahnunfälle mit Gefahrgütern aus der jüngeren Vergangenheit skizziert, die Ihnen in Diskussionen als prägnante Beispiele dienen können.
  • Im Fall eines Unfalles bzw. Anschlages: Wie können Sie sich vor dem existenzgefährdenden Vorwurf schützen, vorsätzlich oder fahrlässig nicht genug zur Sicherung Ihres Gefahrguttransportes getan zu haben?

Der Transport von Gefahrgut auf der Schiene ist und bleibt eine Hochrisiko-Beförderung: Denn es gibt immer wieder Unfälle und entgleiste Kesselwagen bzw. Züge – oft mit massiven Schäden und gravierenden Folgen, gerade in bewohnten Arealen.

Das Risiko ist also schon per se hoch. Doch was ist, wenn darüber hinaus weitere Risiken (z.B. „vorsätzliche Eingriffe in den Eisenbahnverkehr“) zuschlagen? Als Gefahrgutbeauftragter und Entscheider sind Sie jedenfalls gut beraten, wenn Sie solche Horror-Szenarien gedanklich vorab schon einmal grob durchdacht haben und für Ihren Verantwortungsbereich saubere Sicherungspläne gemäß 1.10 RID vorweisen können. Der Artikel von Michael Miska aus der gefahrgutbeauftragte liefert Ihnen einige Gedanken dazu.

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